Die Adresse:

Utreniji 1g, Jekaterinburg,
Russland, 620025, SITA SVXTOU6
e-mail: info@uralairlines.ru

Hilfe & Kontakt

+7 (343) 345-36-45

Ваши мечты - наши крылья
   
Home Page Kontakte Site-Karte Добавить в закладки Сделать текущую страницу стартовой (только для пользователей Internet Explorer)
Flüge
Home Page // 

Beförderung der alleinreisenden Kinder

Druckversion

Alleinreisendes Kind ist ein Kind, das ohne Begleitperson (ab 18 Jahren) reist, die das volle Erwachsenenticket bezahlt und für das Kind in allen Phasen der Flugreise wie Umsteigen, Formalitäten bei Check-in, Zoll- und Grenzkontrolle u.a. verantwortlich ist.

Alleinreisend sind die Kinder:

  • von 5 bis 12 Jahren für Flugziele in Russland und in der GUS

  • von 6 bis 12 Jahren für internationale Flüge

Auf Verlangen von Eltern oder Vormund (Pfleger) können auch die Kinder bis 18 Jahre als alleinreisend gelten.

Das Alter des alleinreisenden Kindes definiert man nach dem Stand vom ersten Flugtag aus dem Abflughafen.

Das alleinreisende Kind wird befördert nur bei bestätigter Buchung und erstelltem Antrag auf die Beförderung des alleinreisenden Kindes unter Angabe aller nötigen Daten.

Der Antrag auf die Beförderung des alleinreisenden Kindes wird von einem der Eltern bzw. Vormund (Pfleger) beim Flugkartenkauf in firmeneigener Verkaufsstelle oder Vertretung der Fluggesellschaft bzw. in einer der Agenturen, die mit der Fluggesellschaft Direktverträge haben, ausgefüllt.

Die Beförderung der alleinreisenden Kinder erfolgt nur in die Flughäfen, wo die Fluggesellschaft ihre Vertreter oder bevollmächtigte Agenten hat.

Für die Bedienung des alleinreisenden Kindes im Anflug- bzw. Anschlusspunkt kann die Bedienungsfirma eine Gebühr erheben. Über den Gebührenbetrag wird man beim Flugbuchen informiert.

Beförderung der alleinereisenden Kinder auf Inlandsflügen

Das alleinreisende Kind wird befördert beim Vorlegen von:

  • Flugticket

  • Personaldokument (Geburtsurkunde für die Kinder bis 14 Jahre, Pass)

  • Antrag auf die Beförderung des alleinreisenden Kindes

  • ggf. Gesundheitszeugnis

  • das Kind wird befördert nur in der Economy Class und zum Erwachsenentarif (Economy-Tarif)

Beförderung der alleinreisenden Kinder auf Flügen in die GUS

Das alleinreisende Kind wird befördert beim Vorlegen von:

  • Flugticket

  • Personaldokument:
    Für die Bürger der Russischen Föderation

    • Geburtsurkunde bzw. Reisepass beim Fliegen nach Kasachstan, in die Ukraine, nach Kirgistan, Weißrussland, Tadschikistan

    • Reisepass und/oder Visum, falls es die Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes erfordern

Für die Bürger Kasachstans, der Ukraine, Kirgistans, Weißrusslands, Tadschikistans

    • Geburtsurkunde bzw. Reisepass beim Fliegen nach Russland

    • Reisepass und/oder Visum, falls es die Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes erfordern

  • notariell gemachter Zustimmung von einem der Eltern, Adoptiveltern, Pfleger oder Vormund zur Ausreise des minderjährigen Bürgers der Russischen Föderation mit Angabe der Reisezeit und des Reiseziels.

Stimmt einer der Eltern, Adoptiveltern, Pfleger oder Vormund zur Ausreise des minderjährigen Bürgers der Russischen Föderation nicht zu, wird die Frage über seine Ausreise auf dem Rechtswege gelöst.

  • Antrag auf die Beförderung des alleinreisenden Kindes

  • das Kind wird befördert nur in der Economy Class und zum Erwachsenentarif (Economy-Tarif)

Beförderung der alleinreisenden Kinder auf internationalen Flügen

Das alleinreisende Kind wird befördert beim Vorlegen von:

  • Flugticket

  • Reisepass und/oder Visum, falls es die Bestimmungen des Einreise- bzw. Aufenthaltslandes erfordern

  • notariell gemachter Zustimmung von einem der Eltern, Adoptiveltern, Pfleger oder Vormund zur Ausreise des minderjährigen Bürgers der Russischen Föderation mit Angabe der Reisezeit und des Reiseziels.

Stimmt einer der Eltern, Adoptiveltern, Pfleger oder Vormund zur Ausreise des minderjährigen Bürgers der Russischen Föderation nicht zu, wird die Frage über seine Ausreise auf dem Rechtswege gelöst.

Die Gebühr für die Beförderung des alleinreisenden Kindes beträgt auf den Strecken:

  • Jekaterinburg-Rom-Jekaterinburg - 40 Euro

  • Jekaterinburg- Larnaka-Jekaterinburg - 20 Euro

  • Tscheljabinsk-Wien-Tscheljabinsk - 14 Euro

 

  • Antrag auf die Beförderung des alleinreisenden Kindes

  • das Kind wird befördert nur in der Economy Class und zum Erwachsenentarif (Economy-Tarif)

  • Gebühr für seine Bedienung im Zielflughafen, die von den Agenten im Vertrag über die Bodenbedienung der Flüge und Passagiere gleichzeitig mit der Buchung bestimmt wird.

Für die Bedienung der alleinreisenden Kinder im Flughafen Koltsovo wird keine Gebühr erhoben.

Vertrag über die Beförderung des alleinreisenden Kindes im MS Word Format (0.5 Mb)
Vertrag über die Beförderung des alleinreisenden Kindes im ZIP Format (0.4 Mb)



Wählen Sie, bitte, Ihre Stadt aus:
Hilfe & Kontakt

+7 (343) 345 36 45
Monday-Friday


Prüfen die Bestellung
* - pflichtfelder

Bestellungs-
nummer *
Nachname von
dem Passagier *

Abonnieren

Hilfe & Kontakt

+7 (343) 345-36-45

Die Adresse:

Utreniji 1g, Jekaterinburg,
Russland, 620025, SITA SVXTOU6
e-mail: info@uralairlines.ru


Wählen Sie, bitte, Ihre Stadt aus:
«Сумма Технологий» Создание сайтов
Продвижение сайтов
Сумма Технологий
  Antalya  Baku  Barcelona  Barnaul  Beijing  Chelyabinsk  Chita  Cologne  Dubai  Dushanbe  Ekaterinburg  Gelendjik  Guanjou  Gyandzha  Harbin  Helsinki  Heraklion  Irkutsk  Kamensk-Uralskiy  Kazan  Khabarovsk  Khudzhnd  Kiev  Krasnodar  Krasnoufimsk  Krasnoyarsk  Kulyab  Larnaca  Mineralnye Vody  Moscow  Munich  Namangan  Nizhnekamsk  Nizhnekamsk  Nizhniy Novgorod  Nizhniy Tagil  Norilsk  Novokuznetsk  Novosibirsk  perm  Prague  Samara  Simferopol  Sochi  St Petersburg  Tashkent  Tel Aviv  Ufa  Verhnyaya Pyshma  Vladivostok  Wien  Yakutsk  Yerevan  Zarechniy