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Die Adresse: Utreniji 1g, Jekaterinburg, |
Hilfe & Kontakt +7 (343) 345-36-45 |
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Für den Fluggast
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Alleinreisendes Kind ist ein Kind, das ohne Begleitperson (ab 18 Jahren) reist, die das volle Erwachsenenticket bezahlt und für das Kind in allen Phasen der Flugreise wie Umsteigen, Formalitäten bei Check-in, Zoll- und Grenzkontrolle u.a. verantwortlich ist. Alleinreisend sind die Kinder:
Auf Verlangen von Eltern oder Vormund (Pfleger) können auch die Kinder bis 18 Jahre als alleinreisend gelten. Das Alter des alleinreisenden Kindes definiert man nach dem Stand vom ersten Flugtag aus dem Abflughafen. Das alleinreisende Kind wird befördert nur bei bestätigter Buchung und erstelltem Antrag auf die Beförderung des alleinreisenden Kindes unter Angabe aller nötigen Daten. Der Antrag auf die Beförderung des alleinreisenden Kindes wird von einem der Eltern bzw. Vormund (Pfleger) beim Flugkartenkauf in firmeneigener Verkaufsstelle oder Vertretung der Fluggesellschaft bzw. in einer der Agenturen, die mit der Fluggesellschaft Direktverträge haben, ausgefüllt. Die Beförderung der alleinreisenden Kinder erfolgt nur in die Flughäfen, wo die Fluggesellschaft ihre Vertreter oder bevollmächtigte Agenten hat. Für die Bedienung des alleinreisenden Kindes im Anflug- bzw. Anschlusspunkt kann die Bedienungsfirma eine Gebühr erheben. Über den Gebührenbetrag wird man beim Flugbuchen informiert. Beförderung der alleinereisenden Kinder auf InlandsflügenDas alleinreisende Kind wird befördert beim Vorlegen von:
Beförderung der alleinreisenden Kinder auf Flügen in die GUSDas alleinreisende Kind wird befördert beim Vorlegen von:
Für die Bürger Kasachstans, der Ukraine, Kirgistans, Weißrusslands, Tadschikistans
Stimmt einer der Eltern, Adoptiveltern, Pfleger oder Vormund zur Ausreise des minderjährigen Bürgers der Russischen Föderation nicht zu, wird die Frage über seine Ausreise auf dem Rechtswege gelöst.
Beförderung der alleinreisenden Kinder auf internationalen FlügenDas alleinreisende Kind wird befördert beim Vorlegen von:
Stimmt einer der Eltern, Adoptiveltern, Pfleger oder Vormund zur Ausreise des minderjährigen Bürgers der Russischen Föderation nicht zu, wird die Frage über seine Ausreise auf dem Rechtswege gelöst. Die Gebühr für die Beförderung des alleinreisenden Kindes beträgt auf den Strecken:
Für die Bedienung der alleinreisenden Kinder im Flughafen Koltsovo wird keine Gebühr erhoben. Vertrag über die Beförderung des alleinreisenden Kindes im MS Word Format (0.5 Mb)
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