Welche gefährlichen Stoffe und Güter kann ich in meinem Gepäck mitnehmen?

Какие опасные вещества и грузы можно провозить в ручной клади?

  • Kohlendioxid, fest (Trockeneis) (in Mengen von nicht mehr als 2,5 kg pro Passagier, wenn es als Kältemittel für verderbliche Güter verwendet wird, im Handgepäck, sofern die Verpackung Kohlendioxid freisetzt. Die Erlaubnis des Betreibers ist nur für den Transport erforderlich im aufgegebenen Gepäck)

  • Wärmeerzeugende Elemente wie Unterwasserlampen (Tauchlampen) und Lötlampen

  • Quecksilberbarometer oder Quecksilberthermometer, das von einem Vertreter des staatlichen Wetterdienstes oder einer ähnlichen amtlichen Stelle mitgeführt wird

  • Ein Satz (Rucksack) von Bergrettungsausrüstung (1 (einer) pro Passagier, ausgestattet mit einem pyrotechnischen Abzug, der weniger als 200 mg Netto-Sprengstoff der Kategorie 1.4S und weniger als 200 mg Druckgas der Kategorie 2.2 enthält Startvorrichtung. Aufblasbare Beutel in den Kits müssen mit Sicherheitsventilen ausgestattet sein.

  • Isotherme Verpackungskits, die flüssigen gekühlten Stickstoff (Trockenfracht) enthalten (isotherme Verpackungskits, die flüssigen gekühlten Stickstoff (Trockenfracht) enthalten, vollständig in porösem Material absorbiert und für den Transport ungefährlicher Produkte bei niedriger Temperatur bestimmt sind, unterliegen diesen Vorschriften nicht, wenn vorausgesetzt, das Design der isothermen Verpackungssets stellt sicher, dass der Druck im Inneren des Behälters nicht erhöht wird und flüssiger, gekühlter Stickstoff freigesetzt wird, unabhängig davon, welcher Auf welche Weise wird das isotherme Packungsset platziert (gelegt)?

  • In eine Schwimmweste integrierte nicht brennbare Gasflasche (in eine Schwimmweste integrierte nicht brennbare Gasflasche, die Kohlendioxid oder ein anderes Gas der Kategorie 2.2 enthält, höchstens zwei (2) kleine Flaschen pro Passagier und höchstens zwei Ersatzladungen dafür)

  • Kleine Sauerstoff- oder Luftflaschen für medizinische Zwecke

  • Haarspray, Parfüm, Kölnischwasser und alkoholhaltige Arzneimittel (die Nettogesamtmenge der oben genannten Artikel sollte 2 kg oder 2 l nicht überschreiten, und die Nettogesamtmenge jedes einzelnen Artikels (Stoffes) sollte 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten (gilt nur für Artikel) in Duty-Free-Zonen erworben))

  • Alkoholische Getränke (in Behältern für den Einzelhandel, die mehr als 24%, aber weniger als 70% Alkohol enthalten, und die Behälter selbst nicht mehr als 5 Liter, der Gesamtnettobetrag pro Person beträgt 5 Liter (gilt nur für in zollfreien Zonen gekaufte Getränke) ).)

  • Kohlendioxidflaschen zur Betätigung künstlicher Gliedmaßen sowie Ersatzflaschen ähnlicher Größe, falls erforderlich, um die notwendige Versorgung für die Reise zu gewährleisten

  • Tragbare elektronische Geräte mit Lithium- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien wie Uhren, Taschenrechner, Kameras, Handys, Netbooks, Laptops, Camcorder usw. beim Transport von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern zum persönlichen Gebrauch

  • Tragbare elektronische Rauchgeräte, die mit Batterien betrieben werden (z. B. elektronische Zigaretten, elektronische dünne Zigarren, elektronische Zigarren, elektronische Röhren, persönliche Dampferzeuger, elektronische Nikotinversorgungssysteme) (Ersatzbatterien sollten zur Vermeidung von Kurzschlüssen getrennt und nur zum Transport eingesetzt werden Handgepäck.
    Außerdem darf jede Ersatzbatterie die folgenden Grenzwerte für die Lithiumzusammensetzung nicht überschreiten:
    a) Bei Lithiummetallbatterien oder Lithiumlegierungsbatterien muss der Lithiumgehalt weniger als 2 g betragen.
    b) Bei Lithium-Ionen-Batterien sollte der äquivalente Gesamtlithiumgehalt weniger als 8 g betragen.
    Lithium-Ionen-Batterien mit einem kombinierten Lithiumäquivalent von mehr als 8 g, jedoch weniger als 25 g können im Handgepäck mitgeführt werden, vorausgesetzt, jede Batterie ist separat vor Kurzschlüssen geschützt und ihre Anzahl ist auf 2 Ersatzbatterien pro Person begrenzt.
    Das Laden von Geräten und / oder Batterien an Bord von Flugzeugen ist verboten. )

  • Katalytische Lockenwickler, die Kohlenwasserstoffgas enthalten (nicht mehr als eine (1) Pinzette pro Passagier oder Besatzungsmitglied, vorausgesetzt, das Heizelement verfügt über eine zuverlässige Sicherheitskappe. Lockenwickler sollten unter keinen Umständen an Bord eines Flugzeugs verwendet werden. Gasfüllelemente für solche Zangen sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten)

  • Ein medizinisches oder klinisches Thermometer, das Quecksilber enthält, ein (1) Thermometer pro Passagier für den persönlichen Gebrauch, sofern es sich in einer Schutzhülle befindet.

Welche gefährlichen Stoffe, Sachen und Gegenstände kann ein Passagier als Sachen mit sich führen?

  • In eine Schwimmweste integrierte nicht brennbare Gasflasche (Kohlendioxid oder anderes Gas der Kategorie 2.2, höchstens zwei (2) kleine Flaschen pro Passagier und höchstens zwei Ersatzladungen dafür)

  • Haarspray, Parfüm, Kölnischwasser und alkoholhaltige Arzneimittel (die Nettogesamtmenge der oben genannten Artikel sollte 2 kg oder 2 l nicht überschreiten, und die Nettogesamtmenge jedes einzelnen Artikels (Stoffes) sollte 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten (gilt nur für Artikel) in Duty-Free-Zonen erworben))

  • Alkoholische Getränke (in Behältern für den Einzelhandel, die mehr als 24%, aber weniger als 70% Alkohol enthalten, und die Behälter selbst nicht mehr als 5 Liter, der Gesamtnettobetrag pro Person beträgt 5 Liter (gilt nur für in zollfreien Zonen gekaufte Getränke) )))

  • Kohlendioxidflaschen zur Betätigung künstlicher Gliedmaßen sowie Ersatzflaschen ähnlicher Größe, falls erforderlich, um die notwendige Versorgung für die Reise zu gewährleisten.

  • Tragbare elektronische Geräte mit Lithium- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien wie Uhren, Taschenrechner, Kameras, Handys, Laptops, Videokameras usw. beim Transport von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern zum persönlichen Gebrauch

  • Tragbare elektronische Rauchgeräte, die mit Batterien betrieben werden (z. B. elektronische Zigaretten, elektronische dünne Zigarren, elektronische Zigarren, elektronische Röhren, persönliche Dampferzeuger, elektronische Nikotinversorgungssysteme) (in Einzelhandelsbehältern mit einem Volumenanteil von mehr als 24%, jedoch weniger als 70%) % Alkohol und die Behälter selbst nicht mehr als 5 Liter, die Nettogesamtmenge pro Person beträgt 5 Liter (gilt nur für Getränke, die in zollfreien Zonen gekauft wurden)

  • Ein medizinisches oder klinisches Thermometer, das Quecksilber enthält, ein (1) Thermometer pro Passagier für den persönlichen Gebrauch, sofern es sich in einer Schutzhülle befindet.

  • Implantierte Herzmuskelstimulanzien oder andere Geräte auf der Basis radioaktiver Isotope, einschließlich Geräte, die mit Lithiumbatterien oder anderen radioaktiven pharmazeutischen Präparaten betrieben werden und zu therapeutischen Zwecken in den menschlichen Körper implantiert werden

  • Sichere Streichhölzer oder ein Feuerzeug (sichere Streichhölzer oder ein einzelnes Feuerzeug mit flüssigem Kraftstoff (Benzin), der vollständig von Feststoffen absorbiert ist, die von einem Passagier oder Besatzungsmitglied mitgeführt werden. Beförderung von Feuerzeugen mit nicht absorbiertem flüssigen Kraftstoff (ausgenommen Flüssiggas), Kraftstoff für Feuerzeuge und Betankungselemente ist weder bei Ihnen noch im aufgegebenen oder Handgepäck gestattet)

Hinweis: Der Transport von "thermischen Streichhölzern" auf dem Luftweg ist verboten. Thermische Zündhölzer sind chemische Zündhölzer, für deren Zündung keine Reibung erforderlich ist.

  • Kauf und Rückgabe eines Tickets
  • gepäck
    • Какие опасные вещества и грузы можно провозить в ручной клади?

      • Kohlendioxid, fest (Trockeneis) (in Mengen von nicht mehr als 2,5 kg pro Passagier, wenn es als Kältemittel für verderbliche Güter verwendet wird, im Handgepäck, sofern die Verpackung Kohlendioxid freisetzt. Die Erlaubnis des Betreibers ist nur für den Transport erforderlich im aufgegebenen Gepäck)

      • Wärmeerzeugende Elemente wie Unterwasserlampen (Tauchlampen) und Lötlampen

      • Quecksilberbarometer oder Quecksilberthermometer, das von einem Vertreter des staatlichen Wetterdienstes oder einer ähnlichen amtlichen Stelle mitgeführt wird

      • Ein Satz (Rucksack) von Bergrettungsausrüstung (1 (einer) pro Passagier, ausgestattet mit einem pyrotechnischen Abzug, der weniger als 200 mg Netto-Sprengstoff der Kategorie 1.4S und weniger als 200 mg Druckgas der Kategorie 2.2 enthält Startvorrichtung. Aufblasbare Beutel in den Kits müssen mit Sicherheitsventilen ausgestattet sein.

      • Isotherme Verpackungskits, die flüssigen gekühlten Stickstoff (Trockenfracht) enthalten (isotherme Verpackungskits, die flüssigen gekühlten Stickstoff (Trockenfracht) enthalten, vollständig in porösem Material absorbiert und für den Transport ungefährlicher Produkte bei niedriger Temperatur bestimmt sind, unterliegen diesen Vorschriften nicht, wenn vorausgesetzt, das Design der isothermen Verpackungssets stellt sicher, dass der Druck im Inneren des Behälters nicht erhöht wird und flüssiger, gekühlter Stickstoff freigesetzt wird, unabhängig davon, welcher Auf welche Weise wird das isotherme Packungsset platziert (gelegt)?

      • In eine Schwimmweste integrierte nicht brennbare Gasflasche (in eine Schwimmweste integrierte nicht brennbare Gasflasche, die Kohlendioxid oder ein anderes Gas der Kategorie 2.2 enthält, höchstens zwei (2) kleine Flaschen pro Passagier und höchstens zwei Ersatzladungen dafür)

      • Kleine Sauerstoff- oder Luftflaschen für medizinische Zwecke

      • Haarspray, Parfüm, Kölnischwasser und alkoholhaltige Arzneimittel (die Nettogesamtmenge der oben genannten Artikel sollte 2 kg oder 2 l nicht überschreiten, und die Nettogesamtmenge jedes einzelnen Artikels (Stoffes) sollte 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten (gilt nur für Artikel) in Duty-Free-Zonen erworben))

      • Alkoholische Getränke (in Behältern für den Einzelhandel, die mehr als 24%, aber weniger als 70% Alkohol enthalten, und die Behälter selbst nicht mehr als 5 Liter, der Gesamtnettobetrag pro Person beträgt 5 Liter (gilt nur für in zollfreien Zonen gekaufte Getränke) ).)

      • Kohlendioxidflaschen zur Betätigung künstlicher Gliedmaßen sowie Ersatzflaschen ähnlicher Größe, falls erforderlich, um die notwendige Versorgung für die Reise zu gewährleisten

      • Tragbare elektronische Geräte mit Lithium- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien wie Uhren, Taschenrechner, Kameras, Handys, Netbooks, Laptops, Camcorder usw. beim Transport von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern zum persönlichen Gebrauch

      • Tragbare elektronische Rauchgeräte, die mit Batterien betrieben werden (z. B. elektronische Zigaretten, elektronische dünne Zigarren, elektronische Zigarren, elektronische Röhren, persönliche Dampferzeuger, elektronische Nikotinversorgungssysteme) (Ersatzbatterien sollten zur Vermeidung von Kurzschlüssen getrennt und nur zum Transport eingesetzt werden Handgepäck.
        Außerdem darf jede Ersatzbatterie die folgenden Grenzwerte für die Lithiumzusammensetzung nicht überschreiten:
        a) Bei Lithiummetallbatterien oder Lithiumlegierungsbatterien muss der Lithiumgehalt weniger als 2 g betragen.
        b) Bei Lithium-Ionen-Batterien sollte der äquivalente Gesamtlithiumgehalt weniger als 8 g betragen.
        Lithium-Ionen-Batterien mit einem kombinierten Lithiumäquivalent von mehr als 8 g, jedoch weniger als 25 g können im Handgepäck mitgeführt werden, vorausgesetzt, jede Batterie ist separat vor Kurzschlüssen geschützt und ihre Anzahl ist auf 2 Ersatzbatterien pro Person begrenzt.
        Das Laden von Geräten und / oder Batterien an Bord von Flugzeugen ist verboten. )

      • Katalytische Lockenwickler, die Kohlenwasserstoffgas enthalten (nicht mehr als eine (1) Pinzette pro Passagier oder Besatzungsmitglied, vorausgesetzt, das Heizelement verfügt über eine zuverlässige Sicherheitskappe. Lockenwickler sollten unter keinen Umständen an Bord eines Flugzeugs verwendet werden. Gasfüllelemente für solche Zangen sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten)

      • Ein medizinisches oder klinisches Thermometer, das Quecksilber enthält, ein (1) Thermometer pro Passagier für den persönlichen Gebrauch, sofern es sich in einer Schutzhülle befindet.

      Welche gefährlichen Stoffe, Sachen und Gegenstände kann ein Passagier als Sachen mit sich führen?

      • In eine Schwimmweste integrierte nicht brennbare Gasflasche (Kohlendioxid oder anderes Gas der Kategorie 2.2, höchstens zwei (2) kleine Flaschen pro Passagier und höchstens zwei Ersatzladungen dafür)

      • Haarspray, Parfüm, Kölnischwasser und alkoholhaltige Arzneimittel (die Nettogesamtmenge der oben genannten Artikel sollte 2 kg oder 2 l nicht überschreiten, und die Nettogesamtmenge jedes einzelnen Artikels (Stoffes) sollte 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten (gilt nur für Artikel) in Duty-Free-Zonen erworben))

      • Alkoholische Getränke (in Behältern für den Einzelhandel, die mehr als 24%, aber weniger als 70% Alkohol enthalten, und die Behälter selbst nicht mehr als 5 Liter, der Gesamtnettobetrag pro Person beträgt 5 Liter (gilt nur für in zollfreien Zonen gekaufte Getränke) )))

      • Kohlendioxidflaschen zur Betätigung künstlicher Gliedmaßen sowie Ersatzflaschen ähnlicher Größe, falls erforderlich, um die notwendige Versorgung für die Reise zu gewährleisten.

      • Tragbare elektronische Geräte mit Lithium- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien wie Uhren, Taschenrechner, Kameras, Handys, Laptops, Videokameras usw. beim Transport von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern zum persönlichen Gebrauch

      • Tragbare elektronische Rauchgeräte, die mit Batterien betrieben werden (z. B. elektronische Zigaretten, elektronische dünne Zigarren, elektronische Zigarren, elektronische Röhren, persönliche Dampferzeuger, elektronische Nikotinversorgungssysteme) (in Einzelhandelsbehältern mit einem Volumenanteil von mehr als 24%, jedoch weniger als 70%) % Alkohol und die Behälter selbst nicht mehr als 5 Liter, die Nettogesamtmenge pro Person beträgt 5 Liter (gilt nur für Getränke, die in zollfreien Zonen gekauft wurden)

      • Ein medizinisches oder klinisches Thermometer, das Quecksilber enthält, ein (1) Thermometer pro Passagier für den persönlichen Gebrauch, sofern es sich in einer Schutzhülle befindet.

      • Implantierte Herzmuskelstimulanzien oder andere Geräte auf der Basis radioaktiver Isotope, einschließlich Geräte, die mit Lithiumbatterien oder anderen radioaktiven pharmazeutischen Präparaten betrieben werden und zu therapeutischen Zwecken in den menschlichen Körper implantiert werden

      • Sichere Streichhölzer oder ein Feuerzeug (sichere Streichhölzer oder ein einzelnes Feuerzeug mit flüssigem Kraftstoff (Benzin), der vollständig von Feststoffen absorbiert ist, die von einem Passagier oder Besatzungsmitglied mitgeführt werden. Beförderung von Feuerzeugen mit nicht absorbiertem flüssigen Kraftstoff (ausgenommen Flüssiggas), Kraftstoff für Feuerzeuge und Betankungselemente ist weder bei Ihnen noch im aufgegebenen oder Handgepäck gestattet)

      Hinweis: Der Transport von "thermischen Streichhölzern" auf dem Luftweg ist verboten. Thermische Zündhölzer sind chemische Zündhölzer, für deren Zündung keine Reibung erforderlich ist.

  • Vorbereitung auf den Flug
  • Am Flughafen
  • An Bord
  • Nach dem Flug
  • Häufig gestellte Fragen